Beihilfevorschriften des Bundes
Bundesbeamte haben Anspruch auf Beihilfe als Beteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) regelt umfassend, welche Aufwendungen beihilfefähig sind und in welchem Umfang der Dienstherr Kosten erstattet. Diese Regelungen sind für alle Bundesbeamten von zentraler Bedeutung.
Welche Leistungen sind beihilfeberechtigt?
Die Beihilfe des Bundes deckt alle notwendigen Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall sowie für Vorsorgemaßnahmen ab. Dazu gehören medizinische Behandlungen, ärztlich verordnete Anwendungen, Arzneimittel und Hilfsmittel. Ärzte und Psychotherapeuten werden als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine medizinische Notwendigkeit objektiv einschätzen können. Auch bestimmte Heilpraktikerleistungen sind beihilfefähig, allerdings auf die in der BBhV genannten Höchstbeträge beschränkt. Detaillierte Informationen zu Heilpraktikerleistungen finden Sie beim Bundesverwaltungsamt.
Welche Kosten werden erstattet?
Beihilfe wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie zu Vorsorgemaßnahmen gewährt und stellt eine Beteiligung des öffentlichen Arbeitgebers an den Gesundheitskosten dar. Nicht beihilfefähig sind beispielsweise Aufwendungen für die Bescheinigung einer Dienstunfähigkeit durch einen Heilpraktiker. Die aktuelle Fassung der Bundesbeihilfeverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamts.
Aktuelle Änderungen durch die 10. Änderungsverordnung
Die 10. Änderungsverordnung der BBhV brachte zum 1. April 2024 und 1. Januar 2025 bedeutende Verbesserungen für Bundesbeamte. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Angehörige: 22.648 Euro (ab 1. Januar 2026), jährliche Anpassung an die Rentenwerterhöhung West
- Antragsfrist deutlich verlängert: von 1 Jahr auf 3 Jahre – gilt auch für bereits laufende Anträge
- Wiederkehrende Zahlungen in Pflegefällen: Wegfall der Zeitbefristung für mehr Planungssicherheit
- Rehabilitationsmaßnahmen: Entfall des aufwändigen Gutachterverfahrens
- Neue Leistungen: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), stationäre Überleitungspflege, außerklinische Intensivpflege
- Psychotherapie: Erweiterte Gruppentherapie-Optionen und zusätzliche probatorische Sitzungen für junge Menschen
Beihilfe für Bundesbeamte auf einen Blick
Alle in unserer Übersicht genannten Daten entsprechen dem aktuellen Stand der Bundesbeihilfeverordnung. Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen ändern können. Wir bemühen uns, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten.
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