Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Beamte, Anwärter oder Lehrer in Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in Sachsen-Anhalt ist dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Sachsen-Anhalt abdeckt.

Was ist durch die individuelle Beihilfe in Sachsen abgedeckt?

Durch die Beihilfe im Bundesland Sachsen-Anhalt unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Sachsen-Anhalt abgedeckt werden.

Digitale Beihilfe-Antragstellung: ‚Meine Arztrechnung‘ App

Sachsen-Anhalt bietet die App ‚Meine Arztrechnung‘ für die digitale Einreichung von Beihilfeanträgen. Die App ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung, besonders für Kurzanträge optimiert.

Beihilfesätze in Sachsen-Anhalt

Die Beihilfesätze in Sachsen-Anhalt folgen dem Standard:

  • Beamte: 50 % (Grundsatz), 70 % bei zwei oder mehr Kindern
  • Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei Jahreseinkommen unter 21.832 € in 2025)
  • Kinder: 80 %
  • Ruheständler: 70 %

Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe in Sachsen-Anhalt wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen, damit Sie Beihilfe in Anspruch nehmen können.

Beihilfe in Sachsen-Anhalt auf einen Blick

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt auf der Seite des Ministeriums der Finanzen.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Sachsen-Anhalt entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.

Krankenversicherungen mit Beihilfe-Tarifen in Sachsen-Anhalt

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Welche Wünsche sollten wir bei Ihrer Angebotserstellung berücksichtigen?
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