Für diese Berufe kommt Beihilfe in Frage
Vor allem verbeamteten Personen wie Lehrern ist Beihilfe ein Begriff. Doch auch Referendare, Richterinnen und Richter oder Professorinnen und Professoren können davon profitieren. Mit der richtigen privaten Krankenversicherung ergänzen Sie Ihre Beihilfe optimal und profitieren von erstklassigen Leistungen.
Welcher Berufsgruppe gehören Sie an?
Hier erläutern wir Ihnen die besonderen Bestimmungen und Einzelheiten der Beihilfevorschriften unserer Kunden. Wir beraten seit fast 30 Jahren erfolgreich Lehrer, Anwärter, Polizisten, Richter, Professoren und viele mehr. Gehören Sie zu einer dieser Berufsgruppen, können Sie mit einer privaten Krankenversicherung erheblich sparen und gleichzeitig von deutlich besseren Leistungen profitieren.
Beihilfe für Lehrerinnen und Lehrer
Eine unserer Hauptkundengruppen sind Lehrer. Wir beraten darüber hinaus auch angehende Lehrer bei der richtigen Auswahl ihrer Krankenversicherung zu vergünstigten Ausbildungskonditionen. Diese können teilweise bis zu einem Eintrittsalter von 41 Jahren gewährt werden. Besonders relevant: Viele Bundesländer haben ihre Beihilfesätze modernisiert und bieten attraktivere Konditionen – so gewährt beispielsweise Sachsen seit 2024 bis zu 90% Beihilfe für Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Beihilfe für Referendare und Anwärter
Während Ihrer Ausbildung als Referendarin oder Referendar bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Für entstandene Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt sich Ihr Dienstherr im Rahmen der individuellen Beihilfe. Wir beraten Sie umfassend, welche Krankenversicherung für Ihre spezielle Situation eine optimale Leistung bietet und dabei besonders günstige Ausbildungskonditionen berücksichtigt. Gerade bei der aktuellen Marktlage ist eine professionelle Beratung für Referendare besonders wichtig.

Richter und Justizbeamte
Nach § 2 BhV sind beihilfeberechtigte Personen auch Richter oder Beamte des Justizdienstes. Der Beamte und seine Familienangehörigen sind ab dem Tag der Ernennung oder Vereidigung ebenfalls beihilfeberechtigt. Es gelten die entsprechenden Beihilfevorschriften der Bundesländer oder des Bundes. Wichtig: Die aktuellen Beihilfesätze variieren je nach Bundesland und Familiensituation erheblich – von 50% bis zu 90% in besonderen Konstellationen.

Beihilfe für Professoren
Professoren und Bürgermeister haben teilweise gemeinsam, dass sie meist in einem späteren Lebensabschnitt zu der Gruppe der beihilfeberechtigten Personen zählen. Einige sind schon zuvor unter anderem als Lehrer oder als Beamter beschäftigt gewesen, andere werden quasi „über Nacht“ direkt berechtigt für die finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Welche erheblichen Vorteile diese Berufsgruppen mit der modernen Beihilfe erwarten können und wie sie von stabilen Tarifen profitieren, erfahren Sie mit einem Klick auf den nächsten Button.

Feuerwehr- und Polizeibeamte
Professoren und Bürgermeister haben teilweise gemeinsam, dass sie meist in einem späteren Lebensabschnitt zu der Gruppe der beihilfeberechtigten Personen zählen. Einige sind schon zuvor unter anderem als Lehrer oder als Beamter beschäftigt gewesen, andere werden quasi „über Nacht“ direkt berechtigt für die finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Welche erheblichen Vorteile diese Berufsgruppen mit der modernen Beihilfe erwarten können und wie sie von stabilen Tarifen profitieren, erfahren Sie mit einem Klick auf den nächsten Button.


