Beihilfe in Bremen
Beamte, Anwärter oder Lehrer in Bremen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Bundesland Bremen ist dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Bremen abdeckt.
Was ist durch die individuelle Beihilfe in Bremen abgedeckt?
Durch die Beihilfe im Bundesland Bremen unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Bundesland Bremen abgedeckt werden.
Digitale Beihilfe-Einreichung in Bremen
Seit Anfang 2026 steht die dBeihilfePlus App von Performa Nord zur Verfügung. Sie können Ihre Rechnungen und Belege elektronisch übermitteln, was die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt und Portokosten spart. Die App ist eine Alternative zum Beihilfeantrag in Papierform für Aufwendungen im Krankheitsfall.
Pauschale Beihilfe in Bremen
In Bremen besteht seit 01.01.2020 die Möglichkeit, die sogenannte pauschale Beihilfe zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Transparenzportal der Hansestadt Bremen. Mit der pauschalen Beihilfe erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse durch den Beihilfeträger, sofern Sie sich dazu entscheiden, in der GKV versichert zu bleiben.
Hinweis: Der Zuschuss in Höhe von 50 % bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge, nicht aber auf die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Diese Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich.
Beihilfesätze in Bremen
Die Beihilfesätze in Bremen haben eine besondere Staffelung:
- Beamte: 50 % (Grundsatz), 70 % bei zwei oder mehr Kindern
- Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei einem Jahreseinkommen unter 12.000 Euro)
- Kinder: 80 %
- Ruheständler: 60 bis 80 %
Welche Aufwendungen werden erstattet?
Beihilfe in Bremen wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Stadtstaats Bremen werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.
Beihilfe in Bremen zusammengefasst
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslandes Bremen geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Bremen auf der Seite der Freien Hansestadt Bremen.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Bremen entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
[Form id=“12″]

