Beihilfe in Hamburg
Beamte, Anwärter oder Lehrer in Hamburg haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Stadtstaat ist dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Hamburg abdeckt.
Was ist durch die individuelle Beihilfe in Hamburg abgedeckt?
Durch die Beihilfe im Bundesland Hamburg unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Bundesland Hamburg abgedeckt werden.
Digitale Beihilfe-Einreichung in Hamburg
Seit 01.01.2026 steht die dBeihilfePlus App von Dataport zur Verfügung. Sie können Ihre Rechnungen und Belege elektronisch übermitteln, was die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt und Portokosten spart. Die App ist eine Alternative zum Beihilfeantrag in Papierform für Aufwendungen im Krankheitsfall.
Pauschale Beihilfe in Hamburg seit August 2018
In Hamburg besteht seit August 2018 die Möglichkeit, die sogenannte pauschale Beihilfe zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Hansestadt Hamburg. Mit der pauschalen Beihilfe erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse durch den Beihilfeträger, sofern Sie sich dazu entscheiden, in der GKV versichert zu bleiben.
Hinweis: Der Zuschuss in Höhe von 50 % bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge, nicht aber auf die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.
Beihilfesätze in Hamburg
Die Beihilfesätze in Hamburg orientieren sich an den Standard-Regelungen:
- Beamte: 50 % (Grundsatz), 70 % bei zwei oder mehr Kindern
- Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei Jahreseinkommen unter 20.878 Euro, dynamisiert nach Rentenwert West)
- Kinder: 80 %
- Ruheständler: 70 %
Welche Aufwendungen werden erstattet?
Beihilfe in Hamburg wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar.
Wichtig: In der Beihilfeverordnung des Stadtstaats Hamburg werden seit 01.02.2020 nicht länger Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.
Beihilfe in Hamburg auf einen Blick
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslandes Hamburg geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Hamburg auf der Seite der Freien und Hansestadt Hamburg.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Hamburg entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
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