Beihilfe in Hessen

Beamte, Anwärter oder Lehrer in Hessen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Bundesland Hessen sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Hessen abdeckt.


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Was ist durch die Beihilfe in Hessen abgedeckt?

Durch die Beihilfe im Bundesland Hessen unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Hessen abgedeckt werden.

Beihilfe für Beamte in Hessen Tabelle PDF Download Übersicht


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Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe in Hessen wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Bundeslands Hessen werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auch unter Beihilfe für Heilpraktiker in Hessen.

Beihilfe in Hessen zusammengefasst

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslands Hessen geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Hessen auf der Seite des Regierungspräsidiums Kassel.

Besonderheit Hessen: Das Bundesland verwendet ein einzigartiges Staffelungssystem:

  • Grundsatz: 50% (ambulant), 65% (stationär)
  • +5% pro berücksichtigungsfähige Person (z.B. Kinder mit Kindergeldanspruch)
  • Maximum: 70% (ambulant), 85% (stationär)
  • Beamtenanwärter: 70% (ambulant), 85% (stationär) direkt
  • Pensionäre: +10% auf regulären Satz

Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Angehörige: 24.696 € jährlich (Stand 2026)

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Hessen entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.

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