Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Beamte, Anwärter oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung ist hier auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern abdeckt.


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Was ist durch die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern abgedeckt?

Durch die Beihilfe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern abgedeckt werden.

Beihilfesätze in Mecklenburg-Vorpommern

Die Beihilfesätze in Mecklenburg-Vorpommern orientieren sich an der Bundesbeihilfeverordnung:

  • Beamte: 50 % (Grundsatz), 70 % bei zwei oder mehr Kindern
  • Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei Jahreseinkommen unter 21.071 €)
  • Kinder: 80 %
  • Ruheständler: 70 %


Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern Tabelle PDF Download Übersicht


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Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Mecklenburg-Vorpommern werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.

Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie hier bei uns immer die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Mecklenburg-Vorpommern entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.

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