Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Beamte, Anwärter oder Lehrer in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in NRW sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen abdeckt.
Was ist durch die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen abgedeckt?
Durch die Beihilfe im Bundesland NRW unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen abgedeckt werden.
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Welche Aufwendungen werden erstattet?
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen werden auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auch unter Beihilfe für Heilpraktiker in NRW.
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen zusammengefasst
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslands Nordrhein-Westfalen geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in NRW auf der Seite des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Beihilfesätze in Nordrhein-Westfalen
Die Beihilfesätze in NRW orientieren sich an den bundesweiten Standards:
- Beamte: 50 % (Grundsatz), 70 % bei zwei oder mehr Kindern
- Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei einem Jahreseinkommen unter 23.861 € für Aufwendungen ab 2026)
- Kinder: 80 %
- Ruheständler: 70 %
Besonderheiten in NRW
Wichtige Leistungen und Höchstsätze:
- Einkommensgrenze für Ehegatten: 23.861 € (ab 01.01.2026, zuvor 23.001 €)
- Podologie-Leistungen: 34,20 € (klein), höhere Sätze für umfangreichere Behandlungen
- Pflegeleistungen gemäß aktueller Beihilfeverordnung
- Änderungen bei Rehabilitationsmaßnahmen ab 01.01.2026: Die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit erfolgt nicht mehr durch das Gesundheitsamt, sondern durch die Beihilfeabteilung
Digitale Beihilfe-Antragstellung
Nordrhein-Westfalen bietet die kostenlose Beihilfe NRW App für die digitale Einreichung von Beihilfeanträgen. Sie können Ihre Rechnungen und Belege bequem per Smartphone oder Tablet einreichen, was die Bearbeitungszeit verkürzt und Portokosten spart.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in NRW entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
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