Beihilfe im Saarland

Beamte, Anwärter oder Lehrer im Saarland haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Saarland ist dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe im Saarland abdeckt.


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Was ist durch die Beihilfe im Saarland abgedeckt?

Durch die Beihilfe im Saarland unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Saarland abgedeckt werden.

Beihilfesätze im Saarland

Die Beihilfesätze im Saarland folgen dem Standard der meisten Bundesländer:

  • Beamte: 50 % (Grundsatz), 70 % bei zwei oder mehr Kindern
  • Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei Jahreseinkommen unter 18.399 € im Vorvorjahr, Stand 2025)
  • Kinder: 80 %
  • Ruheständler: 70 %

Digitale Beihilfe-Antragstellung

Das Saarland bietet die App „Meine Beihilfe“ für die digitale Einreichung von Beihilfeanträgen. Sie können Ihre Rechnungen und Belege bequem per Smartphone oder Tablet einreichen und den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.


Beihilfe für Beamte im Saarland Tabelle PDF Download Übersicht


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Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe im Saarland wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar.

Wichtig: In der Beihilfeverordnung des Saarlands werden seit dem 1. Januar 2011 keine Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern mehr berücksichtigt. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für entstandene Kosten kann hier eine Alternative sein.

Beihilfe im Saarland zusammengefasst

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Saarlands geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie hier bei uns immer die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung im Saarland.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften im Saarland entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.

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