Beihilfe in Schleswig-Holstein

Beamte, Anwärter oder Lehrer in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im nördlichsten Bundesland ist dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Schleswig-Holstein abdeckt.

Was ist durch die individuelle Beihilfe in Schleswig-Holstein abgedeckt?

Durch die Beihilfe im Bundesland Schleswig-Holstein unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Schleswig-Holstein abgedeckt werden.

Pauschale Beihilfe in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht außerdem die Möglichkeit, die sogenannte pauschale Beihilfe zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Landesportal Schleswig-Holstein. Mit der pauschalen Beihilfe erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse durch den Beihilfeträger, sofern Sie sich dazu entscheiden, in der GKV versichert zu bleiben.

Hinweis: Der Zuschuss in Höhe von 50 % bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge, nicht aber auf die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.

Beihilfesätze in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bietet Standard-Beihilfesätze mit besonderen Erhöhungen für Familien:

  • Beamte: 50 % (Grundsatz), 70 % bei zwei oder mehr Kindern
  • Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei Jahreseinkommen unter 20.000 €), 90 % bei zwei oder mehr Kindern
  • Kinder: 80 %, 90 % bei drei oder mehr Kindern
  • Ruheständler: 70 %

Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe in Schleswig-Holstein wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Schleswig-Holstein werden Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern seit dem 08.02.2025 nicht mehr berücksichtigt.

Beihilfe in Schleswig-Holstein zusammengefasst

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung von Schleswig-Holstein geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Schleswig-Holstein entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.

Beihilfe in Schleswig-Holstein – Erhöhte Sätze bei Kindern

In Schleswig-Holstein gelten seit Mai 2022 besondere Regelungen für Familien mit mehreren Kindern:

  • Bestehen in der Familie mindestens 2 berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner von 70 % auf 90 %
  • Bestehen in der Familie mindestens 3 berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für die Kinder von 80 % auf 90 % und zwar für alle Kinder

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