Beihilfe in Thüringen
Beamte, Anwärter oder Lehrer in Thüringen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in Thüringen ist dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Thüringen abdeckt.
Was ist durch die individuelle Beihilfe in Thüringen abgedeckt?
Durch die Beihilfe im Bundesland Thüringen unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Thüringen abgedeckt werden.
Pauschale Beihilfe in Thüringen
In Thüringen besteht außerdem die Möglichkeit, die sogenannte pauschale Beihilfe zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Finanzen Thüringen. Mit der pauschalen Beihilfe erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse durch den Beihilfeträger, sofern Sie sich dazu entscheiden, in der GKV versichert zu bleiben.
Hinweis: Der Zuschuss in Höhe von 50 % bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge, nicht aber auf die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.
Beihilfesätze in Thüringen
Die Beihilfesätze in Thüringen folgen dem Standard:
Welche Aufwendungen werden erstattet?
Beihilfe in Thüringen wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Thüringen werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen, damit die Kosten zum größten Teil von der Beihilfe abgedeckt werden.
Beihilfe in Thüringen zusammengefasst
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslandes Thüringen geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Thüringen auf der Seite des Landesamts für Finanzen.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Thüringen entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
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