Beihilfe in Schleswig-Holstein
Die Beihilfevorschriften in Schleswig-Holstein wurden mit Wirkung vom 01.05.2022 verbessert und gelten weiterhin:
- Bei mindestens 2 berücksichtigungsfähigen Kindern in der Familie erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner von 70 % auf 90 %
- Bei mindestens 3 berücksichtigungsfähigen Kindern in der Familie erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für die Kinder von 80 % auf 90 % und zwar für alle Kinder
Diese Regelungen bedeuten konkret: Für beihilfeberechtigte Ehepartner in Familien mit weniger als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern bleibt es bei der Beihilfe von 70 %. Unverändert bleibt ebenfalls die Beihilfe von 80 % für Kinder in Familien mit höchstens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern.
Aktuelle Beihilfesätze Schleswig-Holstein:
- Beamte: 50 % (ohne oder 1 Kind) / 70 % (ab 2 Kindern)
- Ehepartner: 70 % (weniger als 2 Kinder) / 90 % (ab 2 Kindern)
- Kinder: 80 % (bis 2 Kinder) / 90 % (ab 3 Kindern)
- Pensionäre: 70 %
Wichtige Änderung ab Februar 2025: Seit dem 08.02.2025 sind Heilpraktikerleistungen sowie von Heilpraktikern verordnete Arzneimittel in Schleswig-Holstein nicht mehr beihilfefähig. Beamte, die weiterhin auf naturheilkundliche Behandlungen setzen möchten, sollten einen entsprechenden Beihilfeergänzungstarif in Erwägung ziehen.
Vorteile für kinderreiche Familien: Die erhöhten Beihilfesätze stellen eine deutliche Verbesserung für kinderreiche Beamtenfamilien dar. Durch die höheren Beihilfesätze reduziert sich entsprechend der erforderliche Krankenversicherungsschutz – eine Anpassung der privaten Krankenversicherung kann daher sinnvoll sein.
Aktuelle Beihilfesätze Schleswig-Holstein:
- Beamte: 50 % (ohne oder 1 Kind) / 70 % (ab 2 Kindern)
- Ehepartner: 70 % (weniger als 2 Kinder) / 90 % (ab 2 Kindern)
- Kinder: 80 % (bis 2 Kinder) / 90 % (ab 3 Kindern)
- Pensionäre: 70 %
Wichtige Änderung ab Februar 2025: Seit dem 08.02.2025 sind Heilpraktikerleistungen sowie von Heilpraktikern verordnete Arzneimittel in Schleswig-Holstein nicht mehr beihilfefähig. Beamte, die weiterhin auf naturheilkundliche Behandlungen setzen möchten, sollten einen entsprechenden Beihilfeergänzungstarif in Erwägung ziehen.
Vorteile für kinderreiche Familien: Die erhöhten Beihilfesätze stellen eine deutliche Verbesserung für kinderreiche Beamtenfamilien dar. Durch die höheren Beihilfesätze reduziert sich entsprechend der erforderliche Krankenversicherungsschutz – eine Anpassung der privaten Krankenversicherung kann daher sinnvoll sein.


