Besoldungsreform in Baden-Württemberg ist beschlossen

Die Besoldungsreform in Baden-Württemberg ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen, die die Reform mit sich gebracht hat und was dies für Beamte bedeutet.

Wer profitiert von der Besoldungsreform am meisten?

Das Wichtigste zuerst: Die beihilferechtliche Schlechterstellung von Beamten, die ab 2013 eingestellt wurden, wurde aufgehoben. Der Anspruch auf Beihilfe für pensionierte Beamte wurde von 50% auf 70% erhöht und die Änderungen aus den Jahren 2013/14 im Haushaltsbegleitgesetz wurden rückgängig gemacht. Die Beihilfebemessungssätze wurden wieder an das bis zum 31.12.2012 einheitliche Niveau angepasst.

Alle verbeamteten Personen mit Beihilfeberechtigung, die von der Anpassung vom 1. Januar 2013 betroffen waren, profitieren direkt von der Reform. Besonders groß ist der Vorteil für Beamtinnen und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner sowie Versorgungsempfänger nach Eintritt in den Ruhestand. Für einen besseren Überblick haben wir die neue Situation für Sie in einer Tabelle dargestellt:

Sofern Sie gerade mit einem Smartphone unsere Website besuchen, empfehlen wir zur besseren Lesbarkeit der folgenden Tabelle die Ausrichtung im Querformat.

Aktuelle Beihilfesätze (seit 01.01.2023) Besonderheit für ab 2013 eingestellte Beamte
Beihilfeberechtigter ohne Kind sowie mit 1 Kind 50 % Keine Änderung
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern 70 % Erhöhung von 50% auf 70%
Ehegatte oder Lebenspartner 70 % Erhöhung von 50% auf 70%
Versorgungsempfänger (u. a. Beamte in Ruhestand, Witwer) 70 % Erhöhung von 50% auf 70%
Kinder sowie beihilfeberechtigte Waisen 80 % Keine Änderung

Was bedeutet die Reform für Sie konkret?

Die Besoldungsreform ist seit dem 1. Januar 2023 rechtskräftig und wurde im Gesetzblatt von Baden-Württemberg verkündet. Betroffene Beamte profitieren automatisch von den höheren Beihilfesätzen, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.

Falls Sie von der Änderung betroffen sind, sollten Sie prüfen, ob Ihre private Krankenversicherung entsprechend angepasst werden kann. Durch die höheren Beihilfesätze reduziert sich Ihr Eigenanteil und damit auch der benötigte Versicherungsschutz. Dies kann zu erheblichen Beitragseinsparungen führen.