Ruhestandsplanung für Beamte

Für Beamte und beihilfeberechtigte Personen ergibt sich aufgrund der Fürsorge durch den Dienstherren eine deutlich veränderte Ruhestandsplanung als es unter anderem für Angestellte und gesetzlich krankenversicherte Personen der Fall ist.

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Die Ruhestandsplanung für Beamte beginnt nicht erst mit der Pensionierung

Häufig bemerken wir den Fall, dass Beamte oder weitere unserer Kunden während ihres aktiven Berufslebens keine oder eine nur unzureichende Planung der Altersvorsorge treffen. Unsere Kunden sind dabei Lehrer, Polizisten, Professoren, Richter oder Anwärter. Die Ruhestandsplanung für Beamte beginnt bestenfalls schon mit dem Referendariat, also so früh wie möglich.

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Wir beraten Sie in ganz Deutschland zu Ihrer Altersvorsorge

Kinder von Beamten sind in der Regel immer beihilfeberechtigt. Doch irgendwann kommt für jede verbeamtete Mutter oder jeden verbeamteten Vater der Zeitpunkt, dass sich ihre oder seine Kinder selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. In den einzelnen Bundesländern ist die Versorgung während Ihrer aktiven Dienstzeit unterschiedlich geregelt. So behalten Beamte mit drei oder mehr Kindern in mehreren Bundesländern auch nach dem Wegfall der Beihilfe für ihre Kinder auf den Rest ihrer Dienstlaufbahn den erhöhten Beihilfesatz. Die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden sich jedoch deutlich.

Dieses Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, dass es deutschlandweit in den Bundesländern die unterschiedlichsten Beihilferegelungen gibt. Aktuelle Entwicklungen wie die Einführung der Pauschalbeihilfe in mittlerweile acht Bundesländern schaffen zusätzliche Wahlmöglichkeiten und komplexere Entscheidungen. Auch in Ihrem verdienten Ruhestand sind die Beihilfesätze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In eine optimale Ruhestandsplanung für Beamte fließen sehr viele Variablen ein, die kaum möglich in einem Satz zu nennen sind. So sind unter anderem der Beginn Ihrer Verbeamtung, Ihre Besoldungsgruppe oder auch individuelle Vorerkrankungen äußerst wichtig für eine professionelle Beratung.

Wichtige Eckdaten zur Pension

Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei etwa 3.240 Euro brutto monatlich. Mit 40 Dienstjahren erreichen Sie den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 % Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Pro Dienstjahr erhöht sich die Pension um 1,79375 %. Pensionen werden vollständig besteuert, wobei ein Versorgungsfreibetrag gewährt wird.

Frühzeitig mit der Planung beginnen

Häufig bemerken wir den Fall, dass Beamte oder weitere unserer Kunden während ihres aktiven Berufslebens keine oder eine nur unzureichende Planung der Altersvorsorge treffen. Das kann in vielen Fällen zu deutlichen Lücken im Ruhestand führen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich auch besonders mit den Themen Vorruhestand, Frühverrentung oder Dienstunfähigkeit vertraut machen sollten.

Für Heilfürsorgeempfänger geben wir Empfehlungen bezüglich Ihrer kleinen Anwartschaft bei einem Versicherer Ihrer Wahl ab, damit bei Pensionierung die Aktivierung des Versicherungsvertrages ohne Gesundheitsprüfung erfolgen kann. In vielen Fällen raten wir von der deutlich teureren großen Anwartschaft ab. Zwar sind die Beiträge zur Krankenversicherung im Alter dann deutlich geringer. Jedoch wäre der Effekt, das Geld in einen Sparvertrag anzulegen, in der Regel größer. Diese Entscheidung wird durch die aktuell volatilen Beitragsentwicklungen bei verschiedenen Versicherern noch wichtiger. Auch hier kann eine kurze Berechnung unter Einbeziehung Ihrer aktuellen Lebenslage erfolgen. Mit fast 30 Jahren Fachwissen in der unabhängigen Beratung für Beamte beraten wir Sie selbstverständlich auch hier professionell, diskret und unverbindlich.

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