Beihilfevorschriften der
Bundesländer
Die Beihilfevorschriften der Bundesländer unterscheiden sich in einigen Punkten. Hier erfahren Sie, worauf es bei der Beihilfe in Ihrem Bundesland ankommt.
Beihilfevorschriften in Bund und Ländern
Die Beihilfe der jeweiligen Bundesländer unterliegt keiner einheitlichen Regelung. Zwar orientieren sich einige Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes, dennoch bestehen unter den 16 Ländern teils erhebliche Unterschiede. So gibt es beispielsweise für Beamtenanwärter oder Referendare keine einheitlichen Regelungen. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Beihilfevorschrift. Auch ob Leistungen von Heilpraktikern bezuschusst werden, hängt davon ab, wo in Deutschland Sie verbeamtet sind.

Beihilfe des Bundes

Die Bundesbeihilfeverordnung wird durch das Bundesministerium des Innern verordnet. Die Höchstsätze wurden zum 1. Mai 2025 angehoben. Wichtige Verbesserungen umfassen: Pflegeversicherungsleistungen steigen um 4,5 %, die Antragsfrist wurde von einem auf drei Jahre verlängert und die Einkommensgrenze für Ehegatten wurde auf über 20.878 Euro erhöht. Ab 1. Januar 2026 treten weitere Änderungen in Kraft, insbesondere im Zahnbereich mit einheitlicher 80-prozentiger Erstattung für Material- und Laborkosten sowie entfallender Begrenzung bei Implantaten.
Weiter zur Beihilfe des Bundes
Beihilfe in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat wichtige Änderungen bei der Beihilfe vorgenommen. Die zuvor auf 50 % abgesenkte Beihilfe für Ehegatten und Beamte mit mehreren Kindern wurde wieder auf 70 % angehoben. Eine wichtige Einschränkung gilt jedoch für Partner von Beamten, die nach 2013 verbeamtet wurden – diese erhalten weiterhin nur 50 %. Der Beihilfeantrag ist vor Ablauf von zwei Kalenderjahren zu stellen. Die Mindestantragssumme wurde aufgehoben. Digitale Anträge sind über die App „Beihilfe BW“ möglich.
Weiter zur Beihilfe in Baden-Württemberg
Beihilfe in Bayern

Bayern hat die Beihilfevorschriften mit wichtigen Änderungen angepasst. Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten liegt bei über 20.878 Euro. Während der Elternzeit erhöht sich der Beihilfeanspruch auf 70 % – auch für Beamte, die sonst nur 50 % erhalten. Neue Regelungen umfassen digitale Gesundheitsanwendungen, vereinfachte Psychotherapie-Abrechnungen und aktualisierte Höchstsätze für medizinische Behandlungen. Rechnungseinreichungen sind digital über die App „Beihilfe Freistaat Bayern“ möglich. Die Mindestantragssumme beträgt 200 Euro.
Beihilfe in Bremen

Bremen bietet neben der traditionellen individuellen Beihilfe eine zusätzliche Wahlmöglichkeit an. Bei der individuellen Beihilfe müssen Aufwendungen den Betrag von 200 Euro übersteigen – abweichend hiervon wird Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen aus sechs Monaten diese Summe nicht erreichen. Die Antragsfrist beträgt ein Jahr. Belege müssen drei Jahre aufbewahrt werden.
Beihilfe in Brandenburg

Brandenburg verweist bei der Beihilfe auf die jeweils geltenden Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung. Das Beamtengesetz für das Land Brandenburg regelt in § 62 die Beihilfeberechtigung für Beamte und Versorgungsempfänger. Diese erhalten Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den für die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes jeweils geltenden Vorschriften.
Weiter zur Beihilfe in Brandenburg
Beihilfe in Berlin

Berlin bietet neben der traditionellen Beihilfe eine zusätzliche Wahlmöglichkeit. Mit wichtigen Anpassungen wurden die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel auf das aktuelle Niveau der Bundesbeihilfe angehoben. Auch im Bereich der Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlungen gab es Anpassungen. Für pflegebedürftige Personen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen, da entsprechende Leistungen bereits berücksichtigt werden.
Beihilfe in Hamburg

Hamburg bietet mit dem „Gesetz zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ eine Form der pauschalen Beihilfegewährung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenvollversicherung versicherte Beihilfeberechtigte. Die bisherige „individuelle“ Beihilfe bleibt als Alternative bestehen. Beihilfeberechtigte können frei zwischen beiden Modellen wählen.
Weiter zur Beihilfe in Hamburg
Beihilfe in Hessen

Hessen hat eine besondere Staffelung der Beihilfesätze: Grundsätzlich 50 % ambulant und 65 % stationär, mit plus 5 % pro berücksichtigungsfähige Person bis maximal 70 % ambulant und 85 % stationär. Pensionäre erhalten zusätzlich plus 10 % auf den regulären Satz. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die entstandenen Aufwendungen 250 Euro übersteigen. Bei niedrigeren Aufwendungen steht eine Beihilfe zu, wenn die Aufwendungen aus zehn Monaten 25 Euro übersteigen. Die Einkommensgrenze für Ehegatten liegt bei über 23.000 Euro.
Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern verweist bei der Beihilfe auf die jeweils geltenden Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung. Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die bisher entsprechend versichert waren oder die mit Rücksicht auf das bisher geltende Beihilferecht keinen Anlass zur Versicherung stationärer Wahlleistungen hatten.
Weiter zur Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfe in Niedersachsen

Niedersachsen hat seine Beihilfevorschriften angepasst. Polizeivollzugsbeamte sowie Feuerwehrbeamte des Landes Niedersachsen können einen Anspruch auf Heilfürsorge erhalten. Ein Anspruch auf Heilfürsorge wird gewährt, wenn ein monatlicher Beitrag von insgesamt 1,3 % des Grundgehaltes angerechnet wird. Hierbei besteht jedoch ein Wahlrecht. Polizeivollzugsbeamte, die ab dem 01.01.2017 in Dienst treten, erhalten automatisch Heilfürsorge, es sei denn, sie erklären schriftlich, dass sie darauf verzichten.
Weiter zur Beihilfe in Niedersachsen
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Beihilfe durch die Beihilfenverordnung NRW. In Nordrhein-Westfalen sind Aufwendungen für Brillengläser bis zu bestimmten Höchstbeträgen beihilfefähig. Auch Aufwendungen für das Brillengestell sind bis zu 70 Euro beihilfefähig, sowie für das Einschleifen der Gläser in Höhe von je 25 Euro. Die Aufwendungen für eine ambulante Kurmaßnahme müssen vor Beginn der Behandlung von der Beihilfestelle als beihilfefähig anerkannt werden. Für eine Anerkennung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Weiter zur Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat die Höchstsätze zum 1. Juni 2025 angehoben. Die Gewährung der Beihilfe muss innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung der Aufwendungen beantragt werden, sonst erlöschen die Ansprüche. Der Bescheid kann für Landesbeamte nach Registrierung auch über ein Online-Portal übermittelt werden. Beihilfe wird nur gewährt, wenn die beantragten Aufwendungen 200 Euro übersteigen. Bei gesetzlich Versicherten und Empfängern von Anwärterbezügen gilt eine Grenze von 100 Euro. Die Vorlage von Originalbelegen ist entfallen.
Weiter zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Beihilfe im Saarland

Das Saarland regelt die Beihilfe durch eigene Vorschriften. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt hat. Beihilfe wird nur gewährt, wenn die beihilfefähigen Aufwendungen 100 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann eine Beihilfe dennoch beantragt werden.
Weiter zur Beihilfe in Saarland
Beihilfe in Sachsen

Sachsen hat wichtige Anpassungen vorgenommen. Seit Beginn 2019 werden Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen verbeamtet. Ab dem 01. Januar 2019 ist es auch für bereits angestellte Lehrer unter 42 Jahren möglich, in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Voraussetzung ist unter anderem eine amtsärztliche Gesundheitsprüfung, die eine Verbeamtung zulässt. Ein Antrag auf Beihilfegewährung kann bis zu zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung gestellt werden. Es besteht keine Antragsgrenze.
Weiter zur Beihilfe in Sachsen
Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Bis zum Inkrafttreten einer eigenständigen Verordnung gelten die Vorschriften des Bundes weiter. Sachsen-Anhalt hat die beihilferechtliche Grundlage im Beamtengesetz normiert. Im Übrigen verweist das Land bei der Beihilfe auf die jeweils geltenden Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung.
Weiter zur Beihilfe in Sachsen-Anhalt
Beihilfe in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat eine eigenständige Beihilfeverordnung. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird und wenn die Aufwendungen 100 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird auch hierfür eine Beihilfe gewährt, wenn diese Aufwendungen 15 Euro übersteigen. Für Aufwendungen über 2.600 Euro können Abschlagszahlungen erfolgen.
Weiter zur Beihilfe in Schleswig-Holstein
Beihilfe in Thüringen

Thüringen hat die Höchstsätze zum 1. Januar 2025 angehoben. Seit dem 01.01.2017 können auch Lehrer in Thüringen verbeamtet werden. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird. Die Antragsgrenze beträgt 200 Euro. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann bei Überschreiten von 15 Euro Beihilfe gewährt werden. Die Vorlage der Originalbelege ist nicht mehr erforderlich.
Weiter zur Beihilfe in Thüringen

