Beihilfe in Baden-Württemberg

Beamte, Anwärter und Lehrer haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung in Baden-Württemberg. Die Beihilfeverordnung des Landes kann dabei auf den ersten Blick komplex wirken. Hier erfahren Sie, welche Leistungen die Beihilfe abdeckt und welche aktuellen Regelungen gelten.

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Aktuelle Beihilfesätze in Baden-Württemberg

Die Beihilfesätze in Baden-Württemberg wurden zum 1. Januar 2023 angepasst. Nach der Rückkehr zu höheren Beihilfesätzen gelten folgende Bemessungssätze:

  • Beihilfeberechtigte mit maximal einem Kind: 50 %
  • Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern: 70 %
  • Beihilfeberechtigte in Elternzeit (mit maximal einem Kind): 70 %
  • Ruhestandsbeamte: 70 %
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: 70 % (sofern das Einkommen des Vorvorjahres und des Vorjahres 20.000 Euro nicht überschreitet)
  • Kinder: 80 %

Wichtige Information: Mit der Reform zum 1. Januar 2023 wurde die umstrittene Unterscheidung nach dem Verbeamtungsdatum aufgehoben. Auch Partner von Beamten, die nach 2013 verbeamtet wurden, erhalten nun den regulären Beihilfesatz von 70 % (sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird).

Was ist durch die Beihilfe abgedeckt?

Die Beihilfe in Baden-Württemberg deckt alle notwendigen medizinischen Aufwendungen und Leistungen ab. Dazu gehören sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen, Arzneimittel und Medikamente. Die Beihilfe wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie zu Vorsorgemaßnahmen gewährt.

Beihilfefähige Leistungen im Überblick

  • Ärztliche Behandlungen: Bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen: Gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker zum Höchstsatz beihilfefähig
  • Arzneimittel: Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig
  • Physiotherapie und Heilmittel: Nach ärztlicher Verordnung beihilfefähig, jedoch mit Höchstbeträgen gedeckelt
  • Hilfsmittel: Rollstühle, Prothesen etc. mit Höchstsätzen – Genehmigung meist erforderlich
  • Sehhilfen: Feste Höchstbeträge je nach Glasart und Dioptrienstärke – auch unter 6 Dioptrien beihilfefähig. Höhere Erstattungssätze (z. B. für Kunststoffgläser, Entspiegelung) gelten ab 6 Dioptrien. Brillengestell bis 20,50 Euro beihilfefähig.
  • Krankenhausaufenthalte: Allgemeine Krankenhausleistungen beihilfefähig – Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer sind gegen monatlichen Gehaltsabzug von 22 Euro möglich
  • Zahnersatz: Material- und Laborkosten zu 70 % beihilfefähig
  • Kieferorthopädie: Bei Kindern beihilfefähig – bis 80 % je nach medizinischer Notwendigkeit

Kostendämpfungspauschale

Die Kostendämpfungspauschale ist ein jährlicher Eigenanteil, den Beihilfeberechtigte für sich selbst und ihre Angehörigen tragen müssen. Die Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und beträgt zwischen 100 Euro und 480 Euro pro Jahr.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2024 wurde die Kostendämpfungspauschale zunächst für unwirksam erklärt. Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 hat Baden-Württemberg die rechtlichen Grundlagen jedoch rückwirkend geschaffen, sodass die Kostendämpfungspauschale weiterhin Bestand hat.

Ausnahmen von der Kostendämpfungspauschale:

  • Pflegeleistungen (ambulante und stationäre Pflege)
  • Leistungen bei Organspenden
  • Tagegeld für nicht in Anspruch genommene Wahlleistungen
  • Beamte in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 7
  • Waisen, die selbst beihilfeberechtigt sind

Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg

Seit dem 1. Januar 2023 steht Beamten in Baden-Württemberg die Option der pauschalen Beihilfe offen. Dies ist eine einmalige und unwiderrufliche Entscheidung, die als Alternative zum klassischen Beihilfesystem gewählt werden kann. Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder zu einer privaten Krankheitskostenvollversicherung. Der Zuschuss beträgt 50 % des Arbeitnehmerbeitrags, jedoch maximal 50 % des Höchstbeitrags der GKV.

Höchstbetrag 2025: Der maximale monatliche Zuschuss beträgt 471,32 Euro (2024: 421,76 Euro).

Weitere Informationen zur pauschalen Beihilfe finden Sie auf der Seite des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg.

Beihilfe-App „Beihilfe BW“

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg bietet eine kostenlose App zur bequemen Beantragung von Beihilfe an. Mit der App „Beihilfe BW“ können Sie Rechnungen und Belege direkt per Foto einreichen.

Vorteile der App:

  • Zeitnahe und unkomplizierte Antragsstellung
  • Direkter Foto-Upload von Rechnungen und Rezepten
  • Einsicht in den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge
  • Verfügbar für iOS und Android

Die App hat sich seit ihrer Einführung zum beliebtesten Antragsweg entwickelt. Fast 50 % aller Beihilfeanträge werden mittlerweile über die App eingereicht.

Beihilfe im Ausland

Bei Auslandsreisen sind Krankheitskosten nur bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie auch in Deutschland entstanden und beihilfefähig gewesen wären. Das Landesamt muss grundsätzlich die Kosten vergleichen. Besondere Regelungen gelten für Reisen in EU-Länder sowie nach Norwegen, Liechtenstein und Island.

Beihilfevorschriften für Baden-Württemberg

Alle hier aufgeführten Informationen basieren auf der aktuellen Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO). Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann. Die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung finden Sie auf der Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.

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