Beihilfe in Bayern

Als Beamter, Anwärter oder Lehrer in Bayern haben Sie Anspruch auf staatliche Beihilfe. Der Freistaat Bayern beteiligt sich damit an Ihren Krankheitskosten mit einem festgelegten prozentualen Anteil – je nach Ihrer persönlichen Situation zwischen 50 und 80 %.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie hoch Ihr Beihilfeanspruch ist, welche Leistungen konkret erstattet werden und wie Sie die verbleibende Versorgungslücke optimal schließen.

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Ihr Beihilfesatz: So viel übernimmt der Freistaat

Die Höhe Ihrer Beihilfe richtet sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer beruflichen Situation. Diese Beihilfesätze gelten in Bayern:

  • Aktive Beamte: 50 % (kinderlos oder 1 Kind)
  • Aktive Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 %
  • Beamte in Elternzeit: 70 % (unabhängig von Voll- oder Teilzeit)
  • Versorgungsempfänger im Ruhestand: 70 %
  • Ehegatten und Lebenspartner: 70 % (Einkommensgrenze beachten)
  • Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %

Wichtig: Einkommensgrenze für Ehegatten

Ehegatten und Lebenspartner sind beihilfeberechtigt, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte (gemäß § 2 Abs. 3 EStG) im Vorvorkalenderjahr 22.648 Euro (Stand: 2026) nicht überschritten hat. Diese Grenze wird jährlich dynamisch an die Rentenwertentwicklung West angepasst.

Maßgeblich ist der Wert aus Ihrem Einkommensteuerbescheid – nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen. Für Anträge im Jahr 2026 ist das Einkommen aus dem Jahr 2024 relevant.

Leistungsumfang der bayerischen Beihilfe

Die Beihilfe leistet in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie Leistungen nach dem Privatpatientenstatus. Der Leistungskatalog umfasst:

Ambulante Versorgung

  • Ärztliche Behandlungen: Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Zahnärztliche Behandlungen: Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
  • Arzneimittel: Erstattung ärztlich verordneter Medikamente (abzüglich einer Kostendämpfungspauschale von 3 Euro pro Verordnung)
  • Heilmittel: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und weitere Heilbehandlungen nach ärztlicher Verordnung, bis zu den festgelegten Höchstbeträgen
  • Heilpraktiker: Leistungen bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstsätzen
  • Sehhilfen: Brillengläser und Kontaktlinsen gemäß Beihilfekatalog
  • Digitale Gesundheitsanwendungen: Seit 2025 sind auch „Gesundheits-Apps auf Rezept“ beihilfefähig

Stationäre Versorgung

  • Krankenhausbehandlung: Volle Erstattung der allgemeinen Krankenhausleistungen (Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch Stationsärzte)
  • Vor- und nachstationäre Behandlung: Ambulante Behandlungen im Krankenhaus vor und nach dem stationären Aufenthalt
  • Wahlleistungen (optional):
    • Zweibettzimmer: Erstattung nach Abzug einer Zuzahlung von 7,50 Euro pro Tag (maximal 30 Tage pro Jahr)
    • Chefarztbehandlung: Erstattung nach Abzug einer Zuzahlung von 25 Euro pro Tag

Pflegeleistungen (seit Januar 2025 angepasst)

  • Entlastungsbetrag: Bei Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro pro Monat (erhöht von zuvor 125 Euro)
  • Kosten für Pflegekräfte: Bei Pflegegrad 2 bis zu 795 Euro monatlich, bei höheren Pflegegraden bis zu 1.497 Euro

Praxisbeispiel zur Verdeutlichung

Ein aktiver Beamter mit zwei Kindern (Beihilfesatz 70 %) erhält eine Facharztrechnung über 300 Euro.

Beihilfeleistung: 210 Euro (70 % von 300 Euro)
Verbleibender Eigenanteil: 90 Euro (30 % von 300 Euro)

Dieser Eigenanteil wird durch eine entsprechende private Restkostenversicherung abgedeckt.

Digitale Beihilfebeantragung mit der Bayern-App

Der Freistaat Bayern bietet eine eigene Beihilfe-App für die komfortable digitale Antragsstellung. Die Vorteile der digitalen Einreichung:

  • Rechnungsbelege können direkt per Smartphone fotografiert oder als PDF hochgeladen werden
  • Verschlüsselte und sichere Datenübermittlung an die Beihilfestelle
  • Wegfall der Postlaufzeit führt zu schnellerer Bearbeitung
  • Sofortige Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung
  • Kein Ausfüllen von Papieranträgen erforderlich
  • Übersicht über eingereichte Anträge und Bearbeitungsstatus

Die App steht nach einmaliger Registrierung für alle Beihilfeanträge zur Verfügung und kann kostenlos im Apple App Store und Google Play Store heruntergeladen werden.

Wichtige Änderungen seit 2025

Der Freistaat Bayern hat seine Beihilfevorschriften zum Januar 2025 in mehreren Punkten angepasst:

  • Erhöhung der Höchstbeträge für Heilmittel um durchschnittlich 30 %
  • Digitale Gesundheitsanwendungen sind nun beihilfefähig
  • Wegfall von Vorgenehmigungspflichten für bestimmte Maßnahmen
  • Erhöhung der Einkommensgrenze für Ehegatten mit jährlicher dynamischer Anpassung
  • Anpassung der Pflegeleistungen

Die Ergänzung zur Beihilfe: Ihre private Krankenversicherung

Die staatliche Beihilfe bildet eine solide Grundlage für Ihre Gesundheitsversorgung. Sie deckt jedoch – je nach Beihilfesatz – zwischen 50 und 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen ab. Für den verbleibenden Eigenanteil sowie für Leistungen, die über den Beihilfekatalog hinausgehen, benötigen Sie eine private Krankenversicherung.

Als unabhängige Versicherungsmakler mit fast 30 Jahren Erfahrung und Spezialisierung auf Beamte analysieren wir Ihre individuelle Situation und finden den Versicherungsschutz, der optimal zu Ihrer Beamtenlaufbahn und den bayerischen Beihilfevorschriften passt. Dabei achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistungsumfang und Beitragshöhe – ohne Über- oder Unterversicherung.

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