Beihilfe in Brandenburg

Verbeamtete Personen wie zum Beispiel Lehrer in Brandenburg haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung ist dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Brandenburg abdeckt.

Zum PKV Vergleich

Was ist durch die individuelle Beihilfe in Brandenburg abgedeckt?

Mit der Beihilfe im Bundesland Brandenburg unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Bundesland Brandenburg abgedeckt werden.

Digitale Beihilfe-Antragstellung

Seit November 2025 steht die dBeihilfePlus App zur Verfügung. Sie können Ihre Rechnungen und Belege elektronisch übermitteln, was die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt und Portokosten spart. Die App ist eine Alternative zum Beihilfeantrag in Papierform für Aufwendungen im Krankheitsfall.

Pauschale Beihilfe in Brandenburg

In Brandenburg besteht außerdem die Möglichkeit, die sogenannte pauschale Beihilfe zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg. Mit der pauschalen Beihilfe erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag durch den Beihilfeträger – unabhängig davon, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenvollversicherung versichert sind.

Hinweis: Der Zuschuss in Höhe von 50 % bezieht sich nur auf die Krankenversicherungsbeiträge, nicht aber auf die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Im Pflegefall wird weiterhin individuelle Beihilfe gewährt. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich.

Beihilfe für Beamte in Brandenburg Tabelle PDF Download Übersicht PDF Download (518 kB)

Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe in Brandenburg wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Bundeslandes Brandenburg werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.

Beihilfesätze in Brandenburg

Die Beihilfesätze in Brandenburg orientieren sich an der Bundesbeihilfeverordnung:

  • Beamte: 50 % (Grundsatz), erhöht sich auf 70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
  • Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei einem Einkommen unter 22.648 Euro im Vorvorjahr; die Einkommensgrenze wird jährlich dynamisiert)
  • Kinder: 80 %
  • Ruheständler: 70 %

Die Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Angehörige beträgt in Brandenburg aktuell 22.648 Euro (Stand 2026). Seit 2024 wird diese Grenze jährlich an die Rentenwertentwicklung angepasst.

Beihilfe in Brandenburg auf einen Blick

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung von Brandenburg geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Das Bundesland Brandenburg verweist auf die aktuell geltende Bundesbeihilfeverordnung.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Brandenburg entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.

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