Beihilfe in Niedersachsen
Beamte, Anwärter oder Lehrer in Niedersachsen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im norddeutschen Bundesland sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Niedersachsen abdeckt.
Was ist durch die individuelle Beihilfe in Niedersachsen abgedeckt?
Durch die Beihilfe im Bundesland Niedersachsen unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Niedersachsen abgedeckt werden.
In Niedersachsen besteht außerdem die Möglichkeit, die sogenannte pauschale Beihilfe zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung. Mit der pauschalen Beihilfe erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse durch den Beihilfeträger, sofern Sie sich dazu entscheiden, in der GKV versichert zu bleiben.
Hinweis: Der Zuschuss in Höhe von 50 % bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge, nicht aber auf die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung.
Welche Aufwendungen werden erstattet?
Beihilfe in Niedersachsen wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Bundeslands Niedersachsen werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.
Beihilfe in Niedersachsen zusammengefasst
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslands Niedersachsen geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Niedersachsen auf der Seite des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung.
Beihilfesätze in Niedersachsen
Die Beihilfesätze in Niedersachsen folgen dem bundesweiten Standard:
- Beamte: 50 % (Grundsatz), 70 % bei zwei oder mehr Kindern
- Ehegatten/Lebenspartner: 70 % (bei Jahreseinkommen unter 22.000 €)
- Kinder: 80 %
- Ruheständler: 70 %
Pauschale Beihilfe in Niedersachsen
Niedersachsen bietet die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe mit folgenden Eckdaten:
- 50 % Zuschuss zu GKV-Beiträgen
- Pflegeversicherung NICHT enthalten (muss selbst getragen werden)
- Unwiderruflich: Die Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Niedersachsen entsprechen dem aktuellen Stand. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
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