Kündigung der Krankenversicherung für Beamte
Die Kündigung der Krankenversicherung für Beamte ist seit der Neufassung des § 205 VVG einfacher und sicherer geworden. Sie wird erst wirksam, wenn bis zum Beendigungszeitpunkt des noch bestehenden Versicherungsverhältnisses eine nachfolgende neue Krankenversicherung nachgewiesen wird.
Welche Fristen und Formalien sollten Sie beachten?
Personen in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Ihre Versicherung gefahrlos kündigen und wechseln. Darunter zählt auch ein rein vorsorglicher Wechsel zur Fristwahrung, um sich die Entscheidung zum späteren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) offen zu halten.

Dies gilt grundsätzlich auch für versicherte Personen in einer privaten Krankenversicherung. Um Risiken bei der Kündigung einer bestehenden PKV zu vermeiden, sollten Sie am besten schon vor Kündigung der Krankenversicherung für Beamte eine Annahme bei Ihrer neuen PKV vorweisen können. In der Regel stellt die neue Krankenversicherung bei Annahme direkt oder auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung aus. Eine Kündigung der Krankenversicherung für Beamte ist in der Regel stets mit einer Gesundheitsprüfung verbunden.
Wichtiger Hinweis zu Beitragserhöhungen: Angesichts der aktuellen Entwicklungen am PKV-Markt mit teilweise erheblichen Beitragsanpassungen sollten Sie besonders bei größeren Beitragserhöhungen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht prüfen. Nutzen Sie unsere Beratung mit fast 30 Jahren Fachwissen, um zu klären, ob ein Wechsel oder ein interner Tarifwechsel für Sie sinnvoller ist.
Wir stellen die Bedingungen für die Kündigung einer Krankenversicherung für Beamte hier nur vereinfacht dar. Lassen Sie sich daher von uns professionell beraten, ob ein Wechsel für Sie überhaupt Sinn macht. Wenn Ihre aktuelle Krankenversicherung zu Ihren Anforderungen und Ihrer Lebenssituation passt, dann werden wir Ihnen von einem Wechsel auch definitiv abraten. Wenn es für Ihre individuelle Situation jedoch eine bessere Lösung gibt, dann helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne, das für Sie dauerhaft beste Ergebnis zu finden.
Je nach individueller Fallgestaltung sind unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen für die Kündigung einer bestehenden Krankenversicherung zu beachten. Daher haben wir Ihnen hier einmal die verschiedenen Dinge, die bei einem Wechsel wichtig sind, vereinfacht dargestellt.
Sofern Sie selbst schon vorarbeiten möchten, können Sie bei allen Ärzten und Heilbehandlern Ihre Patientenakten in Kopie anfordern, da dies teils auch mehrere Wochen dauern kann – zum Beispiel aufgrund von Praxisurlaub, Arbeitsüberlastung oder sonstigen unvorhergesehenen Gegebenheiten. Für diesen Fall haben wir Ihnen drei beschreibbare Dateien vorbereitet, die Sie gerne nutzen dürfen:
Entbindung der Schweigepflicht
Behandlungsunterlagen anfordern
Patientenquittungen anfordern
Kündigung bei freiwillig gesetzlich versicherten Personen
Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte wie zum Beispiel Selbstständige oder Angestellte mit Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt die reguläre oder ordentliche Kündigungsfrist gemäß § 175 Abs. 4 SGB V zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats.
Kündigung für Pflichtversicherte bei einem Statuswechsel
Bei einem sogenannten Statuswechsel sind bei der Kündigung der Krankenversicherung für Beamte zwei Fristen zu beachten:
- Die rückwirkende Beendigung einer bestehenden Pflichtversicherung in der GKV oder die Erklärung Ihres Austritts aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung der GKV über die Austrittsmöglichkeit rückwirkend zum Entfall der Versicherungspflicht möglich (zum Beispiel zum Tag Ihrer Verbeamtung). Manchmal erhalten Sie dieses Schreiben erst relativ spät, beispielsweise Ende Februar bei Überschreiten der JAEG zum 1. Januar. Dann wird Frist Nummer 2 für Sie relevant.
- Der rückwirkende Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung ist bei den meisten Gesellschaften nur innerhalb von zwei Monaten rückwirkend möglich.
Wichtige Information: Erfolgt der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in die PKV rückwirkend, werden zwischenzeitlich bezahlte GKV-Beiträge zwar rückerstattet. Eine neue PKV erbringt Leistungen jedoch in der Regel erst ab dem Tag der Policeierung und nicht rückwirkend. Sollten Sie zwischenzeitlich schon Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen haben, wären Rückforderungsansprüche der GKV möglich. Außerdem kann sich Ihr Gesundheitszustand als Voraussetzung für die Aufnahme in die PKV jederzeit ändern.
Tipp: Beantragen Sie eine neue private Krankenversicherung deshalb unverzüglich, sobald die Wechselmöglichkeit feststeht. Dies ist in aller Regel bis zu 6 Monate vor dem Wechseltermin möglich. Sollten sich nachträglich Verzögerungen oder Änderungen ergeben, können Sie den Beginn der PKV immer noch unkompliziert verlegen oder diese zunächst in einen sogenannten Anwartschaftstarif umstellen. Mit einer sogenannten Vorschaltanwartschaft ab dem 01.12. können Sie sich außerdem gegebenenfalls noch das günstigere Eintrittsalter des Vorjahres sichern und zahlen so dauerhaft einen je nach Gesellschaft etwa 20 Euro bis 30 Euro geringeren Monatsbeitrag für Ihre Krankenversicherung.
Eventuell Kündigungsfrist versäumt? Dann wechseln Sie etwas später per Kündigung der Krankenversicherung für Beamte unter Beachtung der oben genannten ordentlichen Kündigungsfrist. Die frühere Dreijahresregelung ist seit 2011 abgeschafft.
Außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Bei einer Beitragserhöhung können Sie Ihr bestehendes Versicherungsverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt kündigen. Sollten Sie diese Änderungsmitteilung nicht erhalten haben, bleibt Ihnen in aller Regel sogar etwas mehr Zeit zur Kündigung. Spätestens wenn ein höherer Beitrag abgebucht wird, sollten Sie aber unverzüglich handeln, zumal eine neue PKV maximal zwei Monate rückwirkend versichert.
Aktuelle Marktlage: Angesichts der aktuellen Beitragsanpassungen am PKV-Markt prüfen viele Versicherte derzeit ihre Optionen. Während einige Versicherer stabile Beiträge garantieren, verzeichnen andere deutliche Erhöhungen. Ein sorgfältiger Vergleich der Alternativen – einschließlich interner Tarifwechsel – ist daher besonders wichtig.
Ordentliche Kündigung einer bestehenden privaten Krankenversicherung
Sofern Ihre bestehende Krankenversicherung nicht zu Ihren Anforderungen oder zu Ihrer Lebenssituation passt beziehungsweise wichtige Auswahlkriterien einer guten privaten Krankenversicherung wie die Qualität, Erreichbarkeit, zu hohe Beiträge, Leistungsdefizite oder ein schlechtes Bonusprogramm nicht erfüllt werden, können Sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Tipp: Informieren Sie sich, wie das Versicherungsjahr bei Ihrer Versicherung aussieht.
Hier helfen wir Ihnen professionell weiter und erklären Ihnen, ob eine Kündigung oder eine Tarifumstellung für Sie sinnvoll ist. Vor der Kündigung einer bestehenden privaten Krankenversicherung sollte in jedem Fall die Möglichkeit eines Tarifwechsels innerhalb der bestehenden PKV geprüft werden, um die mit einer Kündigung verbundenen Nachteile zu vermeiden.
Kündigung der Krankenversicherung für Beamte
Für Beamte übernimmt der Dienstherr über die sogenannte Beihilfe einen Teil der Krankenversicherung. Das sind mindestens 50 % oder mehr. Beamte benötigen daher nur eine Absicherung der verbleibenden Kosten, die allein die private Krankenversicherung bietet. Bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung trägt der Beamte 100 % der Krankenversicherungsbeiträge. Auch hier kann ein Verbleib in der GKV sinnvoll sein. Dieses ist immer eine Einzelfall-Entscheidung.
Wichtiger Hinweis zur Pauschalbeihilfe: Mittlerweile bieten mehrere Bundesländer eine Pauschalbeihilfe an, bei der 50 % der GKV-Beiträge übernommen werden. Dies kann eine Alternative zur klassischen Einzelbeihilfe mit PKV darstellen. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland.
Zwei Beispiele für den Verbleib in einer GKV: Ein Ehegatte besitzt einen Verdienst über JAEG und das Paar hat mehr als drei Kinder. Ein Versicherungsnehmer hat diverse Behinderungen, wo die gesetzliche Krankenversicherung in Einzelfällen bessere Leistungen erbringt. Eine solche Empfehlung können wir Ihnen erst nach einer genauen Prüfung Ihrer Situation aussprechen. Doch auch wenn sich ein Verbleib für Sie bei einem gesetzlichen Versicherer lohnt, so würden wir Ihnen genau das empfehlen.
Form der Kündigung
Die Kündigung einer Krankenversicherung für Beamte muss schriftlich erfolgen. Sicherheitshalber sollte das originale Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. So haben Sie einen beweiskräftigen Nachweis in der Hand. Eine Kündigung Ihrer Krankenversicherung per Telefax wird in der Praxis ebenfalls akzeptiert, da hier ebenfalls ein gegenseitiger schriftlicher Nachweis vorhanden ist.
Wie bereits erwähnt wird die Kündigung der Krankenversicherung für Beamte nur dann wirksam, wenn der gekündigte Versicherer bis zum Kündigungstermin den Nachweis einer neuen Krankenversicherung erbracht hat. Fordern Sie sofort mit Ihrer Kündigung eine Bestätigung Ihres Versicherers über dessen Eingang und den sogenannten Vorversicherungsnachweis mit Angabe Ihrer Versicherungszeiten an. Bei einem Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen PKV bitte eine Bescheinigung des Übertragungswerts zur Vorlage bei Ihrer Folgeversicherung beilegen. Der Vorversicherungsnachweis der vorherigen Krankenversicherung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts ist dann wiederum an die neue PKV zu senden, damit dort wegen lückenloser Vorversicherung die ansonsten bei den meisten Gesellschaften geltenden Wartezeiten entfallen.
Die Nachteile eines Wechsels der privaten Krankenversicherung
Die Kündigung einer bestehenden privaten Krankenversicherung kann selbstverständlich auch mit Nachteilen verbunden sein, daher sollte dieser Schritt sorgfältig überlegt werden.
- Bei einem Wechsel gehen möglicherweise bestimmte Rechte verloren. So ist es beispielsweise bei Verträgen vor 2009, die den Anspruch auf den sogenannten Standardtarif und die bislang angesparten Altersrückstellungen beinhalten. Nur bei Verträgen ab 2009 kann der Kunde Altersrückstellungen größtenteils als Übertragungswert in die neue private Krankenversicherung mitnehmen.
- Bei den alten Bisex-Konditionen (unterschiedlich für Männer und Frauen) kalkulierten Altverträgen (vor 21.12.2012) ist nach einem Wechsel in einen Unisex-Tarif keine Rückkehr in Bisex-Alttarife mehr möglich.
- Bei einem Neuabschluss beginnen die Fristen des § 19 VVG zur Geltendmachung von Anzeigepflichtverletzungen durch die Gesellschaft (3 bzw. 10 Jahre) neu und ein höheres Eintrittsalter führt in aller Regel zu einer höheren Prämie.
- Auch Ansprüche auf Beitragsrückerstattung im Folgejahr verliert man normalerweise durch einen Wechsel. Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist in der Regel ein ungekündigtes Versicherungsverhältnis. Bei einer Kündigung der Krankenversicherung für Beamte zum 1.1. geht die Beitragsrückerstattung in den meisten Fällen verloren.
Letztlich ist jedoch die langfristige Auswahl der richtigen Gesellschaft und des optimalen Tarifs deutlich relevanter als ein kleiner Betrag als Beitragsrückerstattung. Auch werden in den Tarifen zu Ausbildungskonditionen keine Altersrückstellungen gebildet. Wir als professioneller Partner können durch gezielte Beratung meist eine Beitragsrückerstattung des Vorversicherers retten.
Fazit Kündigung Krankenversicherung
Lassen Sie sich möglichst von Anfang an von uns als Profi beraten. Einmal gemachte Fehler bei der Kündigung der Krankenversicherung für Beamte sind nachträglich deutlich schwerer zu korrigieren. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an und wir schauen zusammen, welches für Sie die beste Option ist.
Diese Seite stellt die Bedingungen für eine Kündigung Ihrer Krankenversicherung wie eingangs erwähnt nur vereinfacht dar. Aufgrund der komplexen rechtlichen Regelungen ist jeder Einzelfall genau zu prüfen und kann zu abweichenden Ergebnissen führen. Versuchen Sie das Thema also bitte nicht im Alleingang selbst zu lösen. Wir beraten Sie gerne professionell und unverbindlich.

