Beihilferecht in Baden-Württemberg – Rückkehr zur alten Regelung seit 2023
Gute Nachrichten für alle Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg.
Am 01.01.2023 wurde das Beihilferecht in BaWü geändert und die „alte“ Regelung wie vor 2013 wieder eingeführt. Diese Regelung gilt weiterhin im Jahr 2025.
Die seit 01.01.2023 geltenden Beihilfevorschriften wurden durch das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 bestätigt. Es gab keine weiteren Änderungen der Beihilfesätze.
Wer profitiert nun in welcher Form von der Reform?
Sind Sie also zwischen dem 01.01.2013 und heute verbeamtet worden, ändert sich Ihr Beihilfeanspruch. Für Kunden, die schon vor dem 01.01.2013 verbeamtet worden sind, ändert sich nichts, da für diese die alte Regelung auch weiterhin Bestand hatte.
Konkret bedeutet dies für Sie, sofern Sie nach dem 01.01.2013 verbeamtet worden sind:
1.) Allein Beihilfeberechtigte bzw. Beihilfeberechtigte mit einem Kind behalten ihren 50% Beihilfeanspruch im aktiven Dienst. Pensionäre erhalten seit dem 1. Januar 2023 Beihilfe in Höhe von 70% anstatt der bisherigen 50%. Durch diesen erhöhten Beihilfeanspruch in der Pension sinkt der Anteil der zu bildenden Alterrückstellungen bei der privaten Krankenversicherung, so dass der aktuelle Monatsbeitrag um etwa 20 € sinken kann.
Unser Tipp: Sie können den aktuellen Tarif so bestehen lassen und jetzt etwas mehr zahlen, was Ihnen dann in späteren Jahren zu Gute kommt. Dann würde mit Ihrer Pension der Beitrag zur Krankenversicherung geringer ausfallen. Oder Sie lassen Ihren Tarif anpassen und zahlen sofort weniger.
2.) Bei exakt zwei Kindern hatten Sie bisher 50% Beihilfeanspruch. Dieser erhöht sich nun auf 70%, so dass der Schutz bei der privaten KV um 20% auf 30% gesenkt werden kann. In der Regel führt dies zu einer Beitragsreduktion von rund 100 € pro Monat.
Wichtig: Entfällt für ein Kind der Anspruch auf die Familienzulage oder das Kindergeld, sinkt der Beihilfeanspruch wieder auf 50%. Sobald dies absehbar ist, setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung, da dann der Versicherungsschutz wieder auf 50% erhöht werden muss.
3.) Beihilfeberechtigte mit mehr als zwei Kindern profitieren wie Familien unter 2.), aber mit dem Unterschied, dass zukünftig auch bei Wegfall der Familienzulage der Beihilfeanspruch bei 70% bleibt. In diesem Fall haben Sie also lebenslang 70% Beihilfe und sinken nicht wieder auf die 50% ab – bis zum Eintritt in Ihre Pension.
4.) Ist Ihr Ehepartner mitversichert, erhöht sich auch ihr / sein Beihilfeanspruch von 50% auf 70% und der zu zahlende Versicherungsbeitrag sinkt.
Die meisten Versicherer haben ihre Kunden bereits über die Änderungen informiert und die Verträge entsprechend angepasst. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag bereits korrekt umgestellt wurde, oder wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Wir kümmern uns um die Überprüfung und gegebenenfalls korrekte Umstellung Ihrer Police. Möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge können rückerstattet werden.
Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg (seit 01.01.2023)
Das Land Baden-Württemberg gewährt seit 01.01.2023 für Neubeamte bzw. bisher freiwillig in der GKV versicherten Beamten auf Antrag einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 50%.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und lohnt sich in der Regel nur für auf Dauer Teilzeitbeschäftigte und/oder untere Besoldungsgruppen.
Sind Sie schon privat versichert und erhalten die individuelle Beihilfe, ist ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenkasse und Nutzung der pauschalen Beihilfe nicht möglich.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie nützlich sind. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.


