Beihilfe in Baden-Württemberg – Die Pauschalbeihilfe
Update: Dieser Artikel vom Februar 2022 diskutierte die geplante Einführung der Pauschalbeihilfe in Baden-Württemberg. Diese wurde inzwischen am 01.01.2023 erfolgreich implementiert. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Beihilfe Baden-Württemberg Hauptseite.
Historischer Kontext (Februar 2022): Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat für Beamte neben der klassischen Beihilfe auch das sogenannte Hamburger Modell, eine pauschale Beihilfe, eingeführt.
Konkret bedeutet das nun, dass freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte die Hälfte des Beitrags dann als Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Wer sich für diese Variante entschließt, fällt seine Entscheidung unwiderruflich. Für untere Besoldungsgruppen und kinderreiche Familien kann das finanziell interessant sein. In höheren Besoldungsgruppen rechnet sich das aber unterm Strich nicht, da der Beitrag für die private Krankenversicherung immer noch geringer ist als 50 % in der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus stehen insgesamt deutlich bessere Leistungen beim Entschluss für eine private Krankenversicherung.
Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass ab Eintritt in die Pension – wo in der Regel 70 % Beihilfe gewährt wird – der Beitrag zur privaten Krankenversicherung sinkt, da eben nur noch 30 % versichert werden müssen und nicht mehr 50 %. Der Zuschuss zum Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt aber bei einer pauschalen Beihilfe auch in der Pension gleichwertig mit 50 %.
Zwar sinkt dann auch in der Pension der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, weil die Altersbezüge geringer sind als die Besoldung im aktiven Dienst. Diese Senkung ist allerdings nicht so hoch wie in der privaten Krankenversicherung. Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass sonstige Einkünfte – wie zum Beispiel aus Mieten – in der privaten Krankenversicherung nicht zu zusätzlichen Beiträgen führen. Die gesetzlichen Krankenversicherung verbeitragt sämtliche Einnahmen.
Aus diesem Grund gibt es unserer Meinung nach nur sehr wenige Beamte in Baden-Württemberg, für die dieses Modell Sinn macht. Daher unser Rat: VOR einer Entscheidung alles genau durchrechnen lassen. Melden Sie sich gerne diesbezüglich bei uns.
Aktueller Stand: Die Pauschalbeihilfe ist weiterhin verfügbar und wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2025 bestätigt. Für die digitale Einreichung von Belegen steht die App „Beihilfe BW“ zur Verfügung. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Beihilfe Baden-Württemberg Hauptseite.


