Bezugsgrößen der Sozialversicherungen und JAEG

Das Bundeskabinett gibt jährlich die Bezugsgrößen der Sozialversicherungen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) bekannt. Diese Werte sind auch für Beamte von großer Bedeutung und werden basierend auf der durchschnittlichen Lohnentwicklung berechnet.

Die Entwicklung der Sozialversicherungsgrößen kann je nach wirtschaftlicher Lage unterschiedlich ausfallen. In Jahren mit positiver Lohnentwicklung steigen die Werte, bei stagnierenden oder rückläufigen Löhnen können sie auch unverändert bleiben oder sogar sinken. Diese Schwankungen spiegeln die reale Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer wider und haben direkte Auswirkungen auf verschiedene sozialversicherungsrechtliche Bereiche.

Besonders relevant für Beamte ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), da sie bestimmt, ab welchem Jahreseinkommen ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich ist. Wichtig für Beamte: Bei Überschreitung dieser Grenze könnte die kostenfreie Familienversicherung von Kindern in der GKV entfallen.

Aktuelle Sozialversicherungsgrößen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist bundesweit einheitlich geregelt und wird jährlich angepasst. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt die Einkommensgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung.

Für Beamte sind insbesondere folgende Grenzen von Bedeutung:

  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Entscheidend für die Krankenversicherungswahl
  • Versicherungspflichtgrenze: Relevant für Familienangehörige in der GKV
  • Beitragsbemessungsgrenzen: Wichtig für verschiedene Sozialversicherungsberechnungen

Die aktuellen Werte werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht und jährlich neu festgesetzt.

Eine Aufstellung der aktuellen Rechengrößen haben wir Ihnen hier übersichtlich zusammengestellt.

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Rechengröße 2025 2026
Jahresarbeits­entgeldgrenze
in der Krankenversicherung allgemein
73.800 € jährlich
6.150 € monatlich
77.400 € jährlich
6.450 € monatlich
Jahresarbeits­entgeldgrenze
für PKV-Bestandskunden
(versichert am 31.12.2002)
66.150 € jährlich
5.512,50 € monatlich
69.750 € jährlich
5.812,50 € monatlich
Beitragsbemessungsgrenzen 2025 2026
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) 66.150 € jährlich 69.750 € jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 5.512,50 € monatlich 5.812,50 € monatlich
Renten- und Arbeitslosenversicherung (jährlich) 96.600 € bundesweit 101.400 € bundesweit
Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich) 8.050 € bundesweit 8.450 € bundesweit
Knappschaftliche Rentenversicherung (jährlich) 118.800 € bundesweit 124.800 € bundesweit
Knappschaftliche Rentenversicherung (monatlich) 9.900 € bundesweit 10.400 € bundesweit
Bezugsgröße in der Sozialversicherung (jährlich) 44.940 € bundesweit 47.460 € bundesweit
Bezugsgröße in der Sozialversicherung (monatlich) 3.745 € bundesweit 3.955 € bundesweit
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) 556 € monatlich 603 € monatlich