Brutto- und Nettobeitrag – Was bedeutet das eigentlich?
Ganz einfach: Alle Versicherer kalkulieren nach gewissen Kriterien das zu tragende Risiko anhand verschiedener Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Absicherungshöhe, Laufzeit oder Wahrscheinlichkeiten des Eintritts bestimmter Ereignisse wie zum Beispiel Todesfall, Unfall. Den aus diesen Faktoren zu Stande kommenden Beitrag benötigt der Versicherer zur Deckung des Risikos und wird auch als Bruttobeitrag bezeichnet. Diesen gilt es grundsätzlich erstmal als Versicherungsnehmer zu zahlen.
Da die Versicherer die eingenommenen Beiträge aber nicht alle sofort für Schadensfälle ausgeben müssen, werden Teile dieser Gelder – nach Abzug allgemein laufender Kosten wie Personal, Marketing oder aufgebrachten Leistungen – vom Versicherer angelegt.
Diese Kapitalanlagen können unter anderem festverzinste Wertpapiere, Immobilien, Mieten oder auch Aktien sein und sie erwirtschaften Erträge in Form von Zinsen, Mieten und Wertsteigerungen. Zudem erwirtschaften die Versicherer auch Gewinne wie beispielsweise aus Kündigungen von Verträgen. Denn diese Kunden erhalten auch keine Schlussgewinne. An diesen Erträgen, den sogenannten Überschüssen, muss die Versicherungsnehmergemeinschaft beteiligt werden.
Nettobeitrag ist gleich Bruttobeitrag abzüglich im Voraus kalkulierter Überschüsse
Da Überschüsse relativ genau im Voraus kalkulierbar sind, besteht nun für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich diese Überschüsse indirekt sofort auszahlen zu lassen, indem sie mit dem Bruttobeitrag verrechnet werden. Das führt dazu, dass der Versicherungsnehmer eben NICHT den Bruttobeitrag zahlen muss, sondern den um die Überschüsse reduzierten Nettobeitrag. Durch diesen Vorteil sinkt also der monatliche Beitragsaufwand erheblich. Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, die Überschüsse beim Versicherer stehen und sich diese dann nach Ablauf der Versicherung auszahlen zu lassen. Da wir aber grundsätzlich immer empfehlen, Sparen und Absichern zu trennen, kommt dies in der Regel seltener vor.
Wie bereits erwähnt, können die Überschüsse verhältnismäßig genau kalkuliert werden. Sinken diese aber trotzdem unvorhergesehen während der Vertragslaufzeit, kann sich logischerweise der Nettobeitrag des Einzelnen erhöhen. Bei vergleichbaren Nettobeiträgen beziehungsweise Tarifen ist es daher ratsam, eher den Versicherer mit geringerem Bruttobeitrag zu nehmen, da dies immer der Maximalbeitrag sein wird, den ein Versicherer berechnen darf. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie tatsächlich den vollen Bruttobeitrag zahlen müssen ist allerdings sehr gering, da Versicherer in der Regel kontinuierlich Überschüsse erwirtschaften.
Wichtiger Hinweis für Beamte: Bei der aktuellen Marktentwicklung und den teils erheblichen Beitragsanpassungen einiger Versicherer ist die Betrachtung von Brutto- und Nettobeitrag besonders relevant. Ein niedrigerer Bruttobeitrag bietet mehr Sicherheit vor unerwarteten Beitragssteigerungen.


