Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle einreichen
In den verschiedenen Bundesländern bestehen unterschiedliche Bedingungen zum Beihilfeantrag und Fristen, die regeln, bis wann Sie Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können. Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben nahezu alle Bundesländer moderne Apps und Online-Services eingeführt, die das Einreichen erheblich vereinfachen.
Diese Regelungen gelten in Ihrem Bundesland
In unserer übersichtlichen Tabelle können Sie entnehmen, an welche Fristen und Bedingungen die Einreichung Ihrer Rechnung gebunden ist. Besonders praktisch: Fast alle Bundesländer bieten inzwischen eigene Beihilfe-Apps mit Foto-Upload-Funktion an, die das Einreichen von Rechnungen erheblich beschleunigen.
Es gehört auch zu unserem Service, dass wir Sie dabei unterstützen, wenn Sie Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle einreichen möchten. Viele weitere Infos zu den Beihilfevorschriften in den einzelnen Bundesländern finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Digitale Services der Bundesländer
Bundesländer mit verfügbaren Beihilfe-Apps:
- Bund: „Beihilfe Bund“ App mit E-Rezept-Integration
- Bayern: „Beihilfe Freistaat Bayern“ App mit Foto/PDF-Upload
- Nordrhein-Westfalen: „Beihilfe NRW App“ – kostenloser Download
- Baden-Württemberg: „Beihilfe BW“ App mit Login und direktem Foto-Upload
- Niedersachsen: „NLBV eBeihilfe“ App
- Sachsen-Anhalt: „dBeihilfePlus“ App mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Hamburg, Berlin, Hessen: Digitale Einreichung verfügbar
- Mecklenburg-Vorpommern: Neue „Beihilfe-MV App“ – Start 1. Quartal 2026
- Thüringen: Beihilfe-App – Einführung 1. Quartal 2026
Vorteile der digitalen Einreichung: Keine Postlaufzeit, sofortige Bestätigung, keine Kopien nötig, schnellere Bearbeitung, Bearbeitungsstand jederzeit einsehbar
Wichtige aktuelle Entwicklungen
Pauschalbeihilfe-Bundesländer:
Acht Bundesländer haben die Pauschalbeihilfe eingeführt (Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen). Bei der Pauschalbeihilfe wird ein 50-prozentiger Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten gewährt. Weitere Bundesländer wie NRW und Mecklenburg-Vorpommern haben die Einführung im Koalitionsvertrag vereinbart.
Einkommensgrenzen für Ehegatten:
Die Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Ehegatten werden jährlich angepasst und liegen aktuell meist zwischen 21.000€ und 23.000€.

